Contracting-Angebot prüfen: Worauf es bei Preis, Laufzeit und Vertragsende ankommt
Ein Contracting-Angebot prüfen Sie, indem Sie den Preis in Grundpreise und Arbeitspreis zerlegen, Preisgleitklausel, Laufzeit und Vertragsende bewerten und eine selbst betriebene Variante gegenüberstellen.
Ansprechpartner Yashar Parvizi- Erstgespräch kostenlos
- Vergleich mit dem Eigenbetrieb
350
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40+
Jahre Projekterfahrung
in Planung, Bauüberwachung und Betrieb
EEE
Energieeffizienz-Experte
Yashar Parvizi, für Wohn- und Nichtwohngebäude, Förderprogramme von BAFA und KfW
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Woraus setzt sich der Preis eines Contracting-Angebots zusammen?
| Bestandteil | Was darin steckt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Finanzierungsbezogener Grundpreis | Der Kapitaldienst für die Investition. | Zinssatz, Darlehensart, Nutzungsdauer. |
| Betriebsbezogener Grundpreis | Feste Kosten für Wartung, Instandhaltung und Personal. | Was inklusive ist, zum Beispiel bei Störeinsätzen. |
| Arbeitspreis | Verbrauchsabhängig je Kilowattstunde, einschließlich Energiebeschaffung. | Zählerort, Wirkungsgrad, Preisbezug. |
Zwei Angebote mit gleichem Gesamtpreis können sich stark unterscheiden, wenn der feste Anteil verschieden hoch ist. Rechnen Sie jedes Angebot deshalb auch mit dem Verbrauch, den Sie nach der Maßnahme erwarten.
02
Was regelt die Preisgleitklausel?
Die Preisgleitklausel legt fest, wie sich die Preise eines Contracting-Vertrags nach Vertragsschluss ändern. Prüfen Sie, welcher Bestandteil an welchen Index gekoppelt ist und wie die Indizes gewichtet werden. Bei Fernwärme nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen verlangt § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV, dass eine Preisänderungsklausel die Kostenentwicklung beim Wärmelieferanten und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt. Ob das für Ihren Vertrag gilt, klärt Ihr Anwalt.
03
Was gilt zu Laufzeit und Vertragsende?
Bei einem Contracting-Vertrag sollten Laufzeit, Finanzierung und Nutzungsdauer der Anlage zusammenpassen. Zum Vertragsende klären Sie:
- Wem gehört die Anlage nach dem Vertragsende, gibt es eine Kaufoption oder einen Restwert?
- Wer trägt den Rückbau, wenn der Vertrag endet?
- Wie verlängert sich der Vertrag, und welche Kündigungsfristen gelten?
Unsere Leistung
Wie vergleicht man Contracting mit dem Eigenbetrieb?
Angebot prüfen lassenUnsere Leistungsgrenze: Bau, Finanzierung, Energielieferung, Heizkostenabrechnung, Rechtsberatung und Gutachten gehören nicht zu unseren Leistungen. Betreiber der Anlage bleiben Sie oder Ihr Contractor.
Contracting und Eigenbetrieb lassen sich belastbar vergleichen, wenn beide Varianten mit denselben Energiepreisen, Laufzeiten und Zinssätzen gerechnet und alle Annahmen offengelegt sind. Diesen Vergleich rechnen wir, im Energiekonzept zusätzlich mit Varianten wie Wärmepumpe, Biomasse oder Anschluss an ein Wärmenetz. Die rechtliche Prüfung des Vertrags bleibt Sache Ihres Anwalts.
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Fünf Angaben zum Objekt und Ihre Kontaktdaten genügen. Wir rufen Sie zurück, mit einer Ersteinschätzung, kostenlos und unverbindlich.
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- Yashar Parvizi, Geschäftsführer
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- 06196 58655-950
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Häufige Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der bei jedem Verbrauch gleich bleibt; der Arbeitspreis hängt von der gelieferten Wärmemenge ab und enthält die Energiebeschaffung. Beim Contracting besteht der Grundpreis meist aus einem Anteil für die Investition und einem für den Betrieb.
Wie lang sollte die Vertragslaufzeit sein?
Die Laufzeit eines Contracting-Vertrags sollte zur Nutzungsdauer der Anlage und zur Finanzierung passen. Bei Fernwärme nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen beträgt sie höchstens zehn Jahre (§ 32 AVBFernwärmeV), für andere Verträge klärt Ihr Anwalt die Grenzen.
Kann ich ein Contracting-Angebot nachverhandeln?
Ein Contracting-Angebot lässt sich oft nachverhandeln, je nach Anbieter bei Preisgleitklausel, Laufzeit, Leistungsumfang im Grundpreis und Vertragsende. Eine Gegenrechnung mit denselben Annahmen gibt Ihnen dafür eine Grundlage.
Quellen: § 24 und § 32 AVBFernwärmeV (Wortlaut abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 10.10.2026). Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Stand 15.10.2026, Energiemanagement Parvizi GmbH