Energieberatung für Hausverwaltungen in Frankfurt, Eschborn und Mainz: Eine Entschei­dungs­vorlage für Ihre Eigentümer.

Die Eigentümer entscheiden, Sie bereiten vor. Wir bewerten das Objekt technisch, vergleichen die Varianten mit Investition und Folgekosten und erstellen im Rahmen eines Auftrags eine Unterlage, die Sie der Eigentümerversammlung vorlegen können. Nach dem Beschluss begleiten wir die Förderung und planen auf Wunsch die Heizung.

  • Ansprechpartner Yashar Parvizi
  • Erstgespräch kostenlos
  • Ein Objekt genügt

Von der Anfrage zum Beschluss · schematisch

  1. Anlass im ObjektDie Heizung fällt aus, oder Eigentümer fragen nach Sanierung und Förderung.
  2. Bewerten und rechnenWir nehmen das Objekt auf und vergleichen Varianten mit Investition und Folgekosten.
  3. EntscheidungsvorlageEine Unterlage für die Eigentümerversammlung, verständlich auch ohne Fachwissen.
  4. Beschluss und PlanungDie Eigentümer beschließen. Auf Wunsch planen wir die gewählte Variante weiter.
Schematische Darstellung des Ablaufs. Den Beschluss fassen die Eigentümer.

350

Projekte
aus unserer gemeinsamen Projekterfahrung

40+

Jahre Projekterfahrung
in Planung, Bauüberwachung und Betrieb

15Jahre

Folgekosten
im Variantenvergleich je Objekt

EEE

Energieeffizienz-Experte
Yashar Parvizi, gelistet für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und die Energieberatung für Wohngebäude

Was braucht die Eigentümer­versammlung für eine Heizungs­erneuerung?

Eine Entscheidung über Heizung oder Sanierung in einer Eigentümergemeinschaft braucht eine Unterlage, die technische Lage, Varianten, Kosten und Fördermöglichkeiten verständlich nebeneinanderstellt. Ohne eine solche Unterlage bleiben Fragen offen, und die Entscheidung verschiebt sich leicht.

Wir rechnen jedes Objekt nach demselben Muster. Verwalten Sie mehrere Objekte mit ähnlichem Handlungsbedarf, stehen die Ergebnisse nebeneinander, und Sie können die Reihenfolge begründen. Welche Mehrheiten und Formalien für den Beschluss gelten, klären Sie mit Ihrem Rechtsberater. Mehr dazu: Kriterien und Vorgehen für die Sanierungsreihenfolge.

Hausverwaltungen gehören zu unseren Auftraggebern.

Typische Anlässe

  • Die Heizung eines verwalteten Hauses fällt aus oder ist am Ende der Lebensdauer
  • Eigentümer fragen nach Sanierung und Förderung, und Sie brauchen eine belastbare Antwort
  • Eine Eigentümerversammlung steht an, und die Unterlage soll mit der Einladung vorliegen
  • Sie verwalten mehrere Objekte mit ähnlichem Handlungsbedarf
  • Der Verwaltungsbeirat will vor dem Beschluss eine fachliche Einordnung
Ihr Anlass ist dabei? Erstgespräch anfragen

Was wir für Ihre Verwaltung übernehmen

Sie können mit einem Objekt beginnen. Weil alles nach demselben Muster aufgebaut ist, lassen sich weitere Objekte später anschließen.

Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Entscheidungsvorlage

Technische Aufnahme des Objekts, Variantenvergleich mit Investition und Folgekosten, dazu die Einordnung der Fördermöglichkeiten. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan. Im Rahmen eines Auftrags erstellen wir daraus eine Entscheidungsvorlage für die Eigentümerversammlung.

Sanierungsfahrplan anfragen

Einzelmaßnahmen begleiten (BEG-EM)

Nach dem Beschluss begleiten wir die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude: technische Nachweise (beim BAFA Technische Projektbeschreibung und Technischer Projektnachweis), Abstimmung von Antrag, Vergabe und Zeitplan.

Einzelmaßnahmen anfragen

KfW Sanierung (Effizienzhaus)

Wir begleiten die Sanierung des Objekts zum Effizienzhaus mit KfW-Kredit und gegebenenfalls Tilgungszuschuss: energetisches Gesamtkonzept, Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung.

KfW Sanierung anfragen

Heizungsplanung (HLS-Planung)

Nach dem Beschluss planen wir die gewählte Variante bis zur Ausführungsplanung, einschließlich Optimierung des Verteilsystems und hydraulischem Abgleich.

Heizungsplanung anfragen

Was wir von Ihrer Verwaltung brauchen

Für eine belastbare Entscheidungsvorlage brauchen wir wenig, aber rechtzeitig. Den Termin der Eigentümerversammlung nennen Sie uns am besten im Erstgespräch.

Ihre Mitwirkung

  • Zugang zum Objekt für den Termin vor Ort
  • Vorhandene Pläne und Verbrauchsdaten
  • Ein Ansprechpartner in der Verwaltung
  • Der Termin der Eigentümerversammlung, damit die Unterlage rechtzeitig vorliegt

Fördermittel

Fördermittel für die Eigentümer­gemeinschaft: vor der Vergabe klären

Für Sanierung und Heizungserneuerung kommen Förderprogramme von BAFA und KfW in Frage. Wir ordnen früh ein, welche zum Objekt passen, und stimmen Beschluss, Antrag und Vergabe zeitlich aufeinander ab.

Programme, die wir einordnen

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Einzelmaßnahmen beim BAFA (Gebäudehülle, Fachplanung) und bei der KfW (Heizung), Effizienzhaus bei der KfW
  • Bundesförderung für Energieberatung für WohngebäudeBAFA · individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Die Richtlinie gilt nach heutigem Stand bis 31.12.2026 (Stand 29.10.2026). Nach unseren Quellen ist eine Nachfolgeregelung nicht veröffentlicht.

Welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche Bedingungen gelten, ordnen wir im Erstgespräch ein. Förderbedingungen ändern sich, deshalb prüfen wir den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben, bevor wir eine Einschätzung geben. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Programms, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderung für ein Objekt klären

Nennen Sie uns das Objekt und die geplante Maßnahme. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Programme in Frage kommen und was vor der Vergabe zu tun ist.

Förderung klären

Beginnen Sie mit einem Objekt

Nennen Sie uns das Objekt, bei dem die Entscheidung ansteht. Daran sehen Sie, wie wir rechnen.

  1. Online, kostenlos

    Kostenloses Erstgespräch

    Fünf Angaben zum Objekt und der Termin der Versammlung, dann melden wir uns bei Ihnen für ein Gespräch online.

  2. Nach Ihrer Beauftragung

    Aufnahme und Berechnung

    Termin im Objekt, Sichtung von Plänen und Verbrauchsdaten, dann der Variantenvergleich mit offenen Annahmen.

  3. Für die Versammlung

    Entscheidungsvorlage

    Eine Unterlage mit Empfehlung und Reihenfolge. Nach dem Beschluss planen wir die gewählte Variante auf Wunsch weiter.

Energieberatung in Frankfurt, Eschborn und Mainz

Die Energiemanagement Parvizi GmbH hat ihren Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Frankfurt, Eschborn und Mainz sind der Schwerpunkt unserer Region. Wir beraten Hausverwaltungen in ganz Deutschland, Ihr Standort ist also keine Voraussetzung.

Das Erstgespräch ist online und kostenlos. Termine vor Ort in Frankfurt, Eschborn und Mainz sind möglich. Der Termin vor Ort kostet 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (416,50 EUR brutto). Dabei schauen wir uns die Gegebenheiten an. Bei Folgeaufträgen wird er vollständig angerechnet. Kommunale Förderprogramme am Standort Ihres Objekts prüfen wir im Rahmen eines Auftrags.

Nennen Sie uns im Formular den Ort des Objekts und, wenn bekannt, den Termin der Eigentümerversammlung, den weiteren Ablauf besprechen wir mit Ihnen.

Sitz und Kontakt

Sitz
Eschborn bei Frankfurt am Main
Anschrift
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn
Telefon
06196 58655-950

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Nennen Sie uns ein Objekt

Fünf Angaben zum Objekt, dazu Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns bei Ihnen für ein Gespräch online, kostenlos und unverbindlich.

Ansprechpartner
Yashar Parvizi, Geschäftsführer
Telefon
06196 58655-950
E-Mail
info@em-parvizi.de

Postleitzahl und Ort genügen.

Bei mehreren Objekten gern die Summe.

Name Ihrer Hausverwaltung.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was Haus­verwaltungen uns fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 06196 58655-950

Welche Leistungen bieten Sie für verwaltete Objekte an?

Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), begleiten Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM), begleiten die Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Kredit und gegebenenfalls Tilgungszuschuss (KfW Sanierung) und planen die Heizung (HLS-Planung). Sie können mit einer der Leistungen beginnen.

Was bekomme ich für die Eigentümerversammlung?

Im Rahmen eines Auftrags erstellen wir eine Entscheidungsvorlage mit der technischen Lage des Objekts, den Varianten mit Investition und Folgekosten und der Einordnung der Fördermöglichkeiten. Den Beschlusstext selbst formulieren Sie mit Ihrem Rechtsberater.

Wann sollten wir ins Spiel kommen?

Möglichst vor der Einladung zur Versammlung, damit die Unterlage vorliegt, wenn die Eigentümer sie brauchen. Nennen Sie uns im Erstgespräch den Termin, dann sagen wir, was bis dahin möglich ist.

Wir verwalten viele Objekte. Womit fangen wir an?

Beginnen Sie mit dem Objekt, bei dem die Entscheidung gerade ansteht, und nennen Sie es im Erstgespräch. Wenn Sie danach weitermachen, übertragen wir dasselbe Muster auf Ihre übrigen Objekte.

Wer beauftragt die Beratung, die Verwaltung oder die Eigentümergemeinschaft?

Das besprechen wir im Erstgespräch. Rechtliche Fragen dazu beantwortet Ihr Rechtsberater.

Was ist ein Sanierungsfahrplan für eine Eigentümergemeinschaft?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hält für ein Wohngebäude die Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge fest. Wir erstellen ihn für Ihr Objekt. Mehr dazu: Kriterien und Vorgehen für die Sanierungsreihenfolge.

Welche Förderung gibt es für die Heizungserneuerung in einer Eigentümergemeinschaft?

Für Sanierung und Heizungserneuerung kommen Programme von BAFA und KfW in Frage. Welche zu Ihrem Objekt passen und welche Bedingungen gelten, ordnen wir im Erstgespräch ein. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Programms, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Beraten Sie Hausverwaltungen in Frankfurt, Eschborn und Mainz?

Ja. Unser Sitz ist Eschborn bei Frankfurt am Main, und Frankfurt, Eschborn und Mainz sind der Schwerpunkt unserer Region. Termine vor Ort sind dort möglich. Der Termin vor Ort kostet 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (416,50 EUR brutto). Dabei schauen wir uns die Gegebenheiten an. Bei Folgeaufträgen wird er vollständig angerechnet. Wir beraten Hausverwaltungen auch außerhalb der Region, das Erstgespräch ist online und kostenlos.

Was ist der Unterschied zwischen BEG-EM und KfW Sanierung?

Bei der BEG-EM fördert der Bund einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss. Bei KfW Sanierung wird die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem KfW-Kredit und gegebenenfalls einem Tilgungszuschuss gefördert. Beide Wege sind nach den Richtlinien nicht kombinierbar. Welcher für Ihr Vorhaben passt, hängt von den Maßnahmen, den Kosten und dem Zeitplan ab. Das besprechen wir im Erstgespräch.

Gibt es eine Mindestgröße für Objekte?

Für unsere Beratung gibt es keine Mindestgröße, unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Für die Förderung gelten eigene Voraussetzungen, zum Beispiel ein Mindestalter des Gebäudes und Mindestinvestitionen. Die klären wir im Erstgespräch.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch ist online und kostenlos. Der Termin vor Ort kostet 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (416,50 EUR brutto). Dabei schauen wir uns die Gegebenheiten an. Bei Folgeaufträgen wird er vollständig angerechnet. Alles Weitere hängt vom Objekt und von der Fragestellung ab und wird im Erstgespräch besprochen.