Welche Leistungen bieten Sie für verwaltete Objekte an?
Wir erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), begleiten Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM), begleiten die Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Kredit und gegebenenfalls Tilgungszuschuss (KfW Sanierung) und planen die Heizung (HLS-Planung). Sie können mit einer der Leistungen beginnen.
Was bekomme ich für die Eigentümerversammlung?
Im Rahmen eines Auftrags erstellen wir eine Entscheidungsvorlage mit der technischen Lage des Objekts, den Varianten mit Investition und Folgekosten und der Einordnung der Fördermöglichkeiten. Den Beschlusstext selbst formulieren Sie mit Ihrem Rechtsberater.
Wann sollten wir ins Spiel kommen?
Möglichst vor der Einladung zur Versammlung, damit die Unterlage vorliegt, wenn die Eigentümer sie brauchen. Nennen Sie uns im Erstgespräch den Termin, dann sagen wir, was bis dahin möglich ist.
Wir verwalten viele Objekte. Womit fangen wir an?
Beginnen Sie mit dem Objekt, bei dem die Entscheidung gerade ansteht, und nennen Sie es im Erstgespräch. Wenn Sie danach weitermachen, übertragen wir dasselbe Muster auf Ihre übrigen Objekte.
Wer beauftragt die Beratung, die Verwaltung oder die Eigentümergemeinschaft?
Das besprechen wir im Erstgespräch. Rechtliche Fragen dazu beantwortet Ihr Rechtsberater.
Was ist ein Sanierungsfahrplan für eine Eigentümergemeinschaft?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hält für ein Wohngebäude die Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge fest. Wir erstellen ihn für Ihr Objekt. Mehr dazu: Kriterien und Vorgehen für die Sanierungsreihenfolge.
Welche Förderung gibt es für die Heizungserneuerung in einer Eigentümergemeinschaft?
Für Sanierung und Heizungserneuerung kommen Programme von BAFA und KfW in Frage. Welche zu Ihrem Objekt passen und welche Bedingungen gelten, ordnen wir im Erstgespräch ein. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Programms, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Beraten Sie Hausverwaltungen in Frankfurt, Eschborn und Mainz?
Ja. Unser Sitz ist Eschborn bei Frankfurt am Main, und Frankfurt, Eschborn und Mainz sind der Schwerpunkt unserer Region. Termine vor Ort sind dort möglich. Der Termin vor Ort kostet 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (416,50 EUR brutto). Dabei schauen wir uns die Gegebenheiten an. Bei Folgeaufträgen wird er vollständig angerechnet. Wir beraten Hausverwaltungen auch außerhalb der Region, das Erstgespräch ist online und kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen BEG-EM und KfW Sanierung?
Bei der BEG-EM fördert der Bund einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss. Bei KfW Sanierung wird die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem KfW-Kredit und gegebenenfalls einem Tilgungszuschuss gefördert. Beide Wege sind nach den Richtlinien nicht kombinierbar. Welcher für Ihr Vorhaben passt, hängt von den Maßnahmen, den Kosten und dem Zeitplan ab. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Gibt es eine Mindestgröße für Objekte?
Für unsere Beratung gibt es keine Mindestgröße, unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Für die Förderung gelten eigene Voraussetzungen, zum Beispiel ein Mindestalter des Gebäudes und Mindestinvestitionen. Die klären wir im Erstgespräch.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch ist online und kostenlos. Der Termin vor Ort kostet 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (416,50 EUR brutto). Dabei schauen wir uns die Gegebenheiten an. Bei Folgeaufträgen wird er vollständig angerechnet. Alles Weitere hängt vom Objekt und von der Fragestellung ab und wird im Erstgespräch besprochen.