CO2-Kosten im Wohnungsportfolio: Wie hoch der Vermieteranteil ist und wo eine Maßnahme zuerst wirkt

Vermieter von Wohngebäuden tragen seit 2023 einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser, je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes zwischen 0 und 95 Prozent. Eine CO2-Portfolioanalyse beziffert diesen Vermieteranteil je Objekt und zeigt, bei welchen Objekten eine Maßnahme zuerst wirkt.

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Stufenmodell für Wohngebäude: Anteil des Vermieters an den CO₂-KostenSäulendiagramm mit zehn Stufen. Unter 12 Kilogramm CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr trägt der Vermieter keinen Anteil der CO₂-Kosten. Ab 12 Kilogramm steigt sein Anteil in neun Stufen von 10 auf 95 Prozent, die höchste Stufe gilt ab 52 Kilogramm. Den Rest trägt jeweils der Mieter.STUFENMODELL WOHNGEBÄUDEVermieteranteilMieteranteil100 %50 %0 %< 120 %1210 %1720 %2230 %2740 %3250 %3760 %4270 %4780 %≥ 5295 %kg CO₂ je m² Wohnfläche und JahrCO₂-Kosten · Stufenmodell
Aufteilung der CO2-Kosten bei Wohngebäuden nach dem Stufenmodell.

350

Projekte
aus unserer gemeinsamen Projekterfahrung

40+

Jahre Projekterfahrung
in Planung, Bauüberwachung und Betrieb

EEE

Energieeffizienz-Experte
Yashar Parvizi, für Wohn- und Nichtwohngebäude, Förderprogramme von BAFA und KfW

01

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

02

Was ändert sich bei einer neuen Gas- oder Ölheizung?

Unsere Leistung

Was zeigt eine CO2-Portfolio­analyse?

CO2-Kosten prüfen lassen

Unsere Leistungsgrenze: Bau, Finanzierung, Energielieferung, Heizkostenabrechnung, Rechtsberatung und Gutachten gehören nicht zu unseren Leistungen. Betreiber der Anlage bleiben Sie oder Ihr Contractor.

Eine CO2-Portfolioanalyse ordnet jedes Objekt in das Stufenmodell ein und beziffert den Vermieteranteil an den CO2-Kosten. Die Energiemanagement Parvizi GmbH (EMP) erstellt solche Analysen für Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften. Grundlage sind Unterlagen, die meist schon vorliegen: Heizkostenabrechnungen, Brennstoff- und Wärmerechnungen und Wohnflächen. Das Ergebnis:

  • Einstufung und Vermieteranteil je Objekt, heute und mit Annahmen zum künftigen CO2-Preis
  • Rangfolge der Objekte nach dem Anteil, den Sie als Vermieter tragen
  • je Objekt die Maßnahmen an Heizung oder Gebäudehülle, die den CO2-Ausstoß am stärksten senken

Der CO2-Preis wird ab 2027 aus den Versteigerungen im nationalen Emissionshandel abgeleitet, deshalb rechnen wir mit mehreren Preisannahmen. Für die Objekte mit dem größten Hebel vergleichen wir im Energiekonzept die Varianten nach Investition, Energie- und Betriebskosten über die Laufzeit.

Bei zentraler Versorgung erstellt der Vermieter die Aufteilung gegenüber den Mietern mit der Heizkostenabrechnung, häufig über seinen Abrechnungsdienstleister. Wie Mietverträge, Ausnahmen und Sonderfälle zu behandeln sind, klärt Ihr Anwalt.

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Ansprechpartner
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Telefon
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E-Mail
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Bei mehreren Gebäuden gern die Summe.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 06196 58655-950

Ab welchem CO2-Ausstoß trägt der Vermieter einen Anteil?

Bei Wohngebäuden ab 12 Kilogramm CO2 je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Darüber steigt der Vermieteranteil in neun Stufen von 10 auf 95 Prozent, die höchste Stufe gilt ab 52 Kilogramm (Anlage zum CO2KostAufG).

Was gilt, wenn die Heizkostenabrechnung die CO2-Kosten nicht aufteilt?

Dann darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Das gilt auch, wenn die Einstufung oder die Berechnungsgrundlagen in der Abrechnung fehlen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Gibt es Ausnahmen vom Stufenmodell?

Ja. Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz, eine Erhaltungssatzung oder ein Anschluss- und Benutzungszwang eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes oder der Heizung, halbiert sich der Vermieteranteil. Stehen sie beidem entgegen, entfällt die Aufteilung (§ 9 CO2KostAufG). Der Vermieter muss die Umstände nachweisen. Ob eine Ausnahme greift, klärt Ihr Anwalt.

Quellen: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) §§ 3 bis 9 und 11 sowie Anlage, § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Wortlaut abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 15.10.2026. Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Stand 15.10.2026, Energiemanagement Parvizi GmbH